Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9490
BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92 (https://dejure.org/1992,9490)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1992 - 1 WB 87.92 (https://dejure.org/1992,9490)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1992 - 1 WB 87.92 (https://dejure.org/1992,9490)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9490) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlust der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit - Ablösung vom Dienstposten - Einhaltung der zweiwöchigen Antragsfrist - Möglichkeit der Fristverlängerung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92
    Die Begründungspflicht des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO verfolgt nicht nur den Zweck, das Gericht alsbald von den Angriffen des Antragstellers zu unterrichten, sondern hat auch den Sinn, die unüberlegte Einlegung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung zu verhindern; durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Begründung soll der Antragsteller angehalten werden, sein Vorbringen alsbald kritisch zu überprüfen, um sich dabei gegebenenfalls von der Aussichtslosigkeit seines Antrags zu überzeugen (Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]> und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 178.90 -).
  • BVerwG, 10.12.1976 - 1 WB 166.76
    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92
    Mangelnde Rechtskenntnisse begründen keinen unabwendbaren Zufall (Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 31.75 - <BVerwGE 53, 139 [141]>, vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225> und vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 <NZWehrr 1985, 154>).
  • BVerwG, 04.03.1976 - 1 WB 31.75

    Antragsverfahren - Bevollmächtigter - Versäumung der Antragsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92
    Mangelnde Rechtskenntnisse begründen keinen unabwendbaren Zufall (Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 31.75 - <BVerwGE 53, 139 [141]>, vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225> und vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 <NZWehrr 1985, 154>).
  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 92.84

    Voraussetzungen für einen Wechsel des Studiengangs an die Hochschule der

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92
    Mangelnde Rechtskenntnisse begründen keinen unabwendbaren Zufall (Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 31.75 - <BVerwGE 53, 139 [141]>, vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225> und vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 <NZWehrr 1985, 154>).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 178.90

    Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92
    Die Begründungspflicht des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO verfolgt nicht nur den Zweck, das Gericht alsbald von den Angriffen des Antragstellers zu unterrichten, sondern hat auch den Sinn, die unüberlegte Einlegung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung zu verhindern; durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Begründung soll der Antragsteller angehalten werden, sein Vorbringen alsbald kritisch zu überprüfen, um sich dabei gegebenenfalls von der Aussichtslosigkeit seines Antrags zu überzeugen (Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]> und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 178.90 -).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 1 WB 131.84

    Förderung eines Soldaten - Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren - Offizier des

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92
    Mangelnde Rechtskenntnisse begründen keinen unabwendbaren Zufall (Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 31.75 - <BVerwGE 53, 139 [141]>, vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 1 WB 166.76 - <BVerwGE 53, 225> und vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 92.84 <NZWehrr 1985, 154>).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 8.90

    Behandlung eines Beschwerdeverfahrens gegen das einem Soldaten erstellte negative

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92
    Im übrigen ist ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 8.90 -).
  • BVerwG, 16.09.1992 - 1 WB 54.92

    Ablösung eines Soldaten aus gesundheitlichen Gründen und Neubesetzung seines

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92
    Den mit Schreiben vom 28. April 1992 und 17. Juni 1992 gestellten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat der Senat mit Beschluß vom 16. September 1992 - BVerwG 1 WB 54.92 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 177.86

    Verfahrensrechtliche Anforderungen der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1992 - 1 WB 87.92
    Da die Frist zur Einlegung und zur Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im vorliegenden Fall mit Ablauf des 12. Mai 1992 endete (§§ 186, 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB), können die Ausführungen des Bevollmächtigten des Antragstellers in dessen Schriftsatz vom 17. Juni 1992 die fristgemäße Begründung nicht ersetzen; denn die Antragsfrist ist auch hinsichtlich der Begründung eine Ausschlußfrist, die weder zur Disposition des Vorgesetzten noch des Gerichts steht (Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 177.86 - und vom 2. Juli 1991 - BVerwG a.a.O.) .
  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 68.92

    Widerrechtliche Besetzung eines Gruppenleiter-Dienstpostens - Aufgaben eines

    Ein unabwendbarer Zufall im Sinne dieser Bestimmung ist nur dann gegeben, wenn der Soldat auch bei Anwendung der gerade ihm nach Lage des Falles zuzumutenden Sorgfalt nicht in der Lage gewesen wäre, die Frist einzuhalten (vgl. Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92).

    Nach der Rechtsprechung des Senats gehört und genügt zur Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung die - sei es auch nur andeutungsweise - Antwort auf die Frage, warum der Antragsteller sich durch die angefochtene Maßnahme - nicht durch die hierfür angegebenen Gründe - beschwert fühlt (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]> und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 22.96

    Beschwerde des Soldaten gegen eine dienstliche Beurteilung - Anhörungspflicht,

    Die Begründungsfrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO verfolgt nicht nur den Zweck, das Gericht alsbald von den Angriffen des Antragstellers zu unterrichten, sondern hat auch den Sinn, die unüberlegte Einlegung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung zu verhindern; durch die Notwendigkeit einer kurzfristigen Begründung soll der Antragsteller angehalten werden, sein Vorbringen alsbald kritisch zu überprüfen, um sich dabei gegebenenfalls von der Aussichtslosigkeit seines Antrags zu überzeugen (Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]> und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92 -).

    Da der Antragsteller vom Inhalt der Aufhebungsverfügung am 30. Januar 1996 Kenntnis erhalten hat und die Frist zur Einlegung und zur Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung demgemäß im vorliegenden Fall mit Ablauf des 13. Februar 1996 endete (§§ 186, 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB), können die Ausführungen des Antragstellers in seinem Schriftsatz vom 20. Februar 1996 die fristgemäße Begründung nicht ersetzen; denn die Frist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO ist nicht nur für den Antrag, sondern auch hinsichtlich der Begründung eine Ausschlußfrist, die weder zur Disposition des Vorgesetzten noch des Gerichts steht (vgl. Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 177.86 - und vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92 -).

  • BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 109.94

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten

    Der Antragsteller muß mindestens die Richtigkeit der angefochtenen Maßnahme bestreiten und im einzelnen substantiiert ausführen, aus welchen Gründen die angefochtene Maßnahme nach seiner Ansicht fehlerhaft ist (vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - , vom 16. August 1974 - BVerwG 1 WB 89.74 -, vom 7. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 4.78 -, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 -, vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92 - und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 55.93 -).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 11.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Zur Begründung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gehört deshalb die - hinreichend präzise - Antwort auf die Frage, warum sich der Antragsteller beschwert fühlt (Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 1 WB 87.92 - unter Hinweis auf Beschluss vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 WB 1.70 - <BVerwGE 43, 308 [310]>).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht